Urteil zu Bannerwerbung in Browsergames (Bild: www.browsergame-magazin.de)

Gestern bin ich durch Zufall auf dieses Gerichtsurteil zum Thema Bannerwerbung gestoßen, welches ich sehr interessant finde. Dabei ging es um Bannerwerbung, die bei kostenlosen Browserspielen über dem Content eingeblendet wurde und nach 20 Sekunden wieder verschwand. Knackpunkt an der Sache war, dass die Banner zum einen nicht als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet waren (entweder ein Anfängerfehler oder Absicht), zum anderen konnten die Banner nicht von den Usern weggeklickt werden, wie man das bspw. von Flash-Layern kennt. Der Bundesverband Verbraucherzentrale („Die Stimme der Verbraucher“) hatte darin einen Wettbewerbsverstoß erkannt und vor Gericht gegen eine Betreiberin geklagt.

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?
Auch wenn die Begründung der Richter ein wenig seltsam und weltfremd ist, so könnte dieses Urteil doch weitreichende Folgen für Bannerwerbung im Internet haben. Wenn man das Urteil nämlich mal genauer betrachtet, könnte man sagen, dass Pre-Roll-Werbung bei Videos ebenso mit einem Klick ausschaltbar gemacht werden musse. So heißt es etwa in der Urteilsbegründung:

„Zudem sei Werben mittels eines Banners, welcher sich erst nach 20 Sekunden ausschalte, eine unzumutbare Belästigung.“

Denn bei den meisten Anbietern kann man die Werbung vor den Videos nicht überspringen und direkt das gewünschte Video anschauen. Beispiel gibt es genügend: ftd.de, spiegel.de, t-online.de und wie sie alles heißen.

Als Nutzer würde ich das natürlich sehr begrüßen, wenn man die Werbung vor einem Internet-Video überspringen könnte.
Allerdings würde dies die Wirkung der entsprechenden Kampagnen deutlich reduzieren, da sehr viele Nutzer sofort die Werbung überspringen würden, wodurch wiederum die Preise und somit die Werbeerlöse langfristig stark sinken würden. Doch ausgerechnet die Video-Werbung ist einer der großen Hoffnungsträger der Werbebranche und könnte somit an Attraktivität verlieren.

Kein Handlungsbedarf für normale Webseiten
Grundsätzlich sehe ich aber keine Gefahr für „normale“ Webseiten, die Bannerwerbung innerhalb des Contents einbauen (so wie ich). Entscheidend scheint zu sein, dass die Werbung als solche gekennzeichnet ist und dass diese nicht den Content blockiert. Wenn die Werbung über dem Content liegt, muss sie dabei auszuschalten sein, damit sie nicht gegen das Urteil verstößt. So habe ich das jedenfalls verstanden.

Warten wir mal ab, wie sich das Urteil in der Praxis weiter auswirken wird…

Was sagt Ihr zu dem Urteil?

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